Was Sie schon immer wissen wollten

Wissenswert

Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Themen des Schaden- und Fuhrparkmanagements und des Immobilienbereiches sowie über das richtige Verhalten nach einem Unfall.

Fuhrparkmanagement

Auch als Fuhrparkverwaltung bezeichnet, ist das Verwalten, Planen, Steuern und Kontrollieren von Fahrzeugflotten. Fuhrparkmanagement kommt hauptsächlich bei Unternehmen mit einem größerem Bestand an Dienstwagen/Firmenfahrzeugen sowie bei Autovermietungen, Speditionen oder Taxiunternehmen zum Einsatz.

Das Fuhrparkmanagement ist ein breitgefächertes Tätigkeitsfeld. Von der Beschaffung über Koordination von Reparaturen und der Rückgabe der Fahrzeuge, fällt alles in die Fuhrparkverwaltung. 

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden tritt dann ein, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben. Sind Sie Geschädigter, dann tritt die Versicherung des Unfallgegners ein. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Kaskoschaden

Im Fall eines Kaskoschadens hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel ist eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart.

Kfz-Versicherung

Unter einer Kfz-Versicherung oder auch Autoversicherung werden verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw zusammengefasst. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Kfz-Versicherung.

Zu den Kfz-Versicherungen gehören Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko), Schutzbrief, Insassenunfallversicherung und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall.

Restwert

Unter dem Restwert (RW) versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten, nicht reparierten Zustand. Die Angabe des RW erfolgt in einem Haftpflicht und Kasko-Gutachten immer in Bruttowerten.

Bereits 1993 hat der BGH entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis die Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu dem Preise vornehmen darf, den ein Sachverständiger als Wert ermittelt hat.

Schadenmanagement

Unter Schadenmanagement versteht man alle Tätigkeiten, die mit der Bearbeitung und Abwicklung von Schadenfällen zu tun haben. Das Schadenmanagement umfasst alle Geschäftsprozesse von der Aufnahme des Schadens über die Sachstandsermittlung bis zur Auszahlung.

Selbstbeteiligung

Unter einer Selbstbeteiligung/Selbstbehalt bei Versicherungen versteht man, den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst tragen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann in Euro-Beträgen oder als prozentualer Wert der Versicherungssummer vereinbart werden.

Teilkasko-Schadenarten

Folgende Teilkasko-Schadenarten gibt es:

  • Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz, weitere Tierarten, Federvieh, Pferde, Rinder etc)
  • Tierbiss oder Marderschäden
  • Brand und Explosion
  • Schmor- bzw. Kurzschluss-Schaden an der Verkabelung
  • Elementarschäden (Sturm, Schneelawine, Muren, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Entwendung (Diebstahl und Raub)
  • Glasbruch
Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
Ein technischer Totalschaden liegt vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder bei Unmöglichkeit der Reparatur.

Der wirtschaftliche Totalschaden liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr von Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert  (WBW) eines Kraftfahrzeuges entspricht dem Betrag, bezogen auf den Schadentag, zu dem ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler erworben werden kann.

Die Angabe des WBW erfolgt in einem  Haftpflicht- und Kasko-Gutachten immer als Bruttowert.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung!

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